Wir sind seit 1968 -seit mehr als 50 Jahren- als Lohnsteuerhilfeverein für Sie tätig, und damit einer der ältesten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands!
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Wir machen das für Sie!

Ihre Einkommensteuererklärung bearbeiten und Steuererstattung erreichen

Rentner, Arbeitnehmer und Beamte betreuen wir
von A bis Z im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der

Einkommensteuererklärung
gemäß der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach §4 Nr.11 StBerG.

Wir bieten ihnen:

• Erstellung der Einkommensteuererkärung
• Steuervorteile nutzen nach Beratung durch unsere Mitarbeiter
• Steuerliche Beratung bei Immobilienbesitz und/oder Steuervorteilen
• "Riester-Bonus" (nur steuerliche Auswirkungen)
• Kindergeld (Beratung und Antragstellung)
• Anträge auf Nichtveranlagung
• "Rürup"-Bonus (nur steuerliche Auswirkungen)
• Arbeitgeberpflichten haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
• Lohnsteuerermäßigung (Antragstellung)
• Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
• Richtige Steuerklassenwahl
• Steuerliches Ergebnis (Berechnung und Mitteilung)
• Rechtsmittelführung (bis zur Klage vor dem Finanzgericht bei unrichtigen Steuerbescheiden)

Wir werden tätig bei Einkünften ausschließlich aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten,
Pensionen und Unterhaltsleistungen oder dem Vorliegen von selbstgenutztem Wohneigentum, wenn die
• Einnahme aus Vermietung und Verpachtung (Wohnungvermietung, Ackerpacht),
• Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen),
• sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgeschäfte),
insgesamt 13.000,- € bzw. 26.000,- € bei zusammen veranlagten Ehegatten nicht übersteigen.