Wir sind seit 1968 -seit mehr als 50 Jahren- als Lohnsteuerhilfeverein für Sie tätig, und damit einer der ältesten Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands!
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Diese Unterlagen benötigen wir für Ihre Einkommensteuererklärung

Dieses ist keine vollständige Aufzählung.
Um Ihre Steuerbelastung zu senken, ist eine individuelle Beratung im persönlichen Gespräch durch nichts zu ersetzen!



Einkünfte

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung/en oder Lohnabrechnungen vom Vorjahr
Mitteilung über Identifikationsnummer Nachweis über Zeiten der Nichtbeschäftigung,
z. B. durch Bescheinigung über den Bezug von:
- Arbeitslosengeld
- Insolvenzgeld
- Mutterschaftsgeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- ALGII (Hartz-IV)
bei Rentenbezug
- bei erstmaligem Bezug: den Rentenbescheid
- ansonsten aktuelle Rentenanpassungsmitteilung
Anlage Vermögenswirksame Leistungen(VL)
- Bescheinigung Bausparkasse bzw. Anlageinstitut


Sonderausgaben

Belege und Nachweise über:
• Versicherungbeiträge für
- Kranken-, Pflege-, Lebens-, Renten- und Unfallversicherung
- private und KFZ-Haftpflichtversicherung
• Riester Rente (private Altersvorsorge)
- Bescheinigung nach §10a Abs. 5 EStG zur Vorlage beim Finanzamt
- Meldung zur Sozialversicherung des Vorjahres
- Zulagenantrag des Vorjahres
•private Leibrentenversicherung, abgeschlossen nach dem 31.12.04 (Sogenannte Rürup-Rente)
• Spenden (z. B. gemeinnützige, kirchliche oder Parteispenden)
• Ausbildungskosten
- Kosten für Ihre erstmalige Berufsausbildung oder Ihr Erststudium
- dies betrifft nicht die Ausbildungskosten Ihrer Kinder


Werbungskosten

Belege und Nachweise über
• Beiträge zu Berufsverbänden
• Auswärtstätigkeiten

Arbeitgeberbescheinigungen über durchgeführte Auswärtstätigkeiten
• Fortbildungskosten
z. B. Kursgebühren, Fahrtkosten
• Arbeitsmittel
z. B. Computer, Werkzeuge, Berufsbekleidung
• Doppelte Haushaltsführung
z. B. Miete, Mietnebenkosten
• Steuerberatungskosten
• Ausbildungs-, Studien- oder Schulbescheinigungen
• Eigene Einkünfte und Bezüge von Kindern über 18 Jahren
z. B. elektr. Lohnsteuerbescheinigung, BAFöG, Arbeitslosengeld

Belege und Nachweise über:
• Krankheitskosten z. B. Medikamente, Zahnarzt, Brille, Krankenhausaufenthalt, Praxisgebühren, Fahrtkosten zu Ärzten
• Scheidungskosten, Beerdigungskosten
• Kosten für eine Kur, einen Heilpraktiker
• Nachweis über Behinderung
(Behindertenausweis, Bescheinigung über Körperbehinderung oder Rentenbescheid über Unfallrente)
• Unterhaltsleistungen an Angehörige oder an Lebenspartner/in, z. B. Unterhalt an Wehrpflichtige oder Zivildienstleistende


Sonstiges

• Bescheinigung über Kapitalerträge (Zinsen) und Veräußerungsgeschäfte der Kreditinstitute
• Steuerbescheinigungen
bei einbehaltener Abgeltungsteuer
• Rechnungen über Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen
(unbarer Zahlungsnachweis - Kontoauszug)
• Hausgeld- und Nebenkostenabrechnungen bei Änderung des Familienstandes:
Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunde
• Antrag auf Wohnungsbauprämie
• Steuerbescheid
des Vorjahres


Haben Sie darüber hinaus noch ...

... Belege und Nachweise über
• vermietete Immobilien
• Einnahmen aus privaten Veräußerungsgeschäften

Dann sprechen Sie uns an!


Besonders zu beachten!

Abgeltungsteuer - Ab 2009 wurde die Abgeltungsteuer eingeführt:
Ziel dieser Neuregelung ist, die Besteuerung von Kapitalerträgen und Kursgewinnen zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Alle Kapitalerträge, wie Zinsen und Dividenden, aber auch erzielte Kursgewinne, werden pauschal mit 25% versteuert. Dazu kommen noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.

Vorteil der Abgeltungsteuer:
Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer auf die Kapitalerträge abgegolten, auch wenn Ihr persönlicher Steuersatz über 25% liegt. Ist Ihr persönlicher Steuersatz niedriger, kann zuviel gezahlte Abgeltungsteuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.

Sollen Sie trotzdem die Erträge der Einkommensteuererklärung ab 2009 angeben?
Aus folgenden Gründen kann dies trotz der pauschalen Abgeltungsteuer günstiger sein:
- Der neue Sparer-Pauschbetrag wurde nicht vollständig ausgeschöpft und es wurde
trotzdem Steuer einbehalten (z.B. Geldanlagen bei verschiedenen Banken).
- Es wurde zu viel Kapitalertragsteuer einbehalten.
- Es sollen zusätzliche Verluste, z. B. aus Anlagen bei anderen Banken, berücksichtigt werden.
- Ihr persönlicher Steuersatz liegt unter 25%.

Unter Umständen müssen Sie die Kapitalerträge in jedem Fall angeben, z.B. (nicht abschließend!):
- Sie haben Kapitalerträge bei ausländischen Banken oder Depots erzielt, die nicht der Abgeltungsteuer unterlegen haben oder Erträge aus ausländischen und thesaurierenden Fonds.
- wenn keine Kirchensteuer von der Bank einbehalten wurde.
In diesen Fällen benötigen wir:
• Jahressteuerbescheinigungen sämtlicher Kreditinstitute


Kinderbetreuungskosten sind in vielen Fällen abzugsfähig.
Notwendige Unterlagen:
• Rechnungen und unbarer Zahlungsnachweis (Kontoauszug)

Aufwendungen für Reparaturen - Ab 2009 werden bis zu 6.000 Euro pro Haushalt berücksichtigt:
Abzugsfähig sind z. B.: Streichen und Tapezieren von Wänden, Arbeiten an der Außenfassade, das Verlegen von Teppichboden, Dachreparatur und Dacherneuerung, Reinigung der Heizungsanlage, Reparatur von Haushaltsgeräten, z. B.Waschmaschine, Fernsehgerät, usw., sofern die Reparatur im Haushalt durchgeführt wird.
Auch die Gebühren des Schornsteinfegers und die Inspektion bzw. Wartung der Heizungsanlage fallen darunter.
Berücksichtigt werden allerdings nur der Arbeitslohn und gegebenenfalls die Fahrtkosten des Handwerkers.
Notwendige Unterlagen:
• Rechnungen und unbarer Zahlungsnachweis (Kontoauszug)